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Details zum Vorhaben Baumwipfelpfad bei Thale (5.3. 2014)

Das Vorhaben, einen Baumwipfelpfad im Bereich der Abbruchkante des Bodetales bei Thale zu errichten, löst sehr viel Nachdenklichkeit darüber aus, wie wir mit wertvollen Naturgütern umgehen. Der   Bund für Natur und Umwelt Sachsen-Anhalt hat seine Position zu diesem Vorhaben sehr ausführlich begründet. Diese detailreiche Darlegung vom Januar 2014 wird nachfolgend veröffentlicht. Sie vermittelt notwendiges Detailwissen, um zu dem genannten konkreten Vorhaben eine fundierte persönliche Meinung zu beziehen. Wir meinen, dies sollte ein Standpunkt „Pro Natur“ und gegen „Vernutzung wertvoller Natur“ sein.

Stellungnahme des BNU

Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 19 „Baumwipfelpfad Roßtrappe“, Stadt Thale, LK Harz

Fassung: Entwurf, Stand: 30.12. 2013 Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

 

Kurzcharakteristik des Vorhabens

 Die Stadt Thale möchte den vorhabensbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Baumwipfelpfad Roßtrappe“ aufstellen. Dazu liegt die Variante 10 mit Stand 30. 12. 2013 vor.

 Das Vorhaben „Baumwipfelpfad Roßtrappe“ beinhaltet ein technisches Bauwerk mit einer Gesamtlänge von 700 m. Bei diesem Vorhaben wird über 36 Stützmasten mit einer Steigung von 7 %   ein behindertengerechter Pfad geführt, der in einem Rundkurs endet (Südschleife mit 11 Stützen (ab Stütze 18) , Nordschleife mit 7 Stützen bis Stütze I), Der Baumwipfelpfad beginnt bei der Bergstation der Sesselliftes von Thale zur Rpßtrappenstraße in der Nähe des Roßtrappenhotels und führt in südliche Richtung bis in die Nähe eines Forstweges (zum Teil zugewachsen und nur als Pfad ausgeprägt) entlang der Grenze des Naturschutzgebiets Bodetal. Dieser Weg führt von der Winzenburg (im Osten) bis zum Durchstich durch den so genannten Heidenwall (im Westen) . Die Südschleife des Baumwipfelpfades verläuft mehr oder weniger parallel zu diesem Weg ( ca. 150 m). Etwa ¼ der Strecke des Baumwipfelpfades führt durch das Sondergebiet der Stadt Thale für Tourismus, ¾ des Pfades führen durch das Landschaftsschutzgebiet Harz und nördliches Harzvorland (Zuständigkeit Landkreis Harz). Diese Flächen befinden sich in Besitz des Landesforstbetriebes Sachsen-Anhalt. Der Baumwipfelpfad führt zunächst durch eine Plateaulage mit vorwiegend Buchenhochwald bzw. durch Jungbuchenbestockungen, später durch Mischwaldbestände. In der Nähe des genannten Weges bzw. der Naturschutzgebietsgrenze beginnt die steile Abbruchkante des Bodetales (Blockhalden und . Felsrippen). Auf den flachgründigen Verwitterungsböden stockt ein Wuchshöhe-geminderter individuenarmer Hainbuchen-Traubeneichenbestand trockenwarmer Standorte (geschützter Biotop) mit hohem Totholzanteil. Die Südschleife des Baumwipfelpfades erreicht diesen Hainbuchen-Traubeneichenbestand   bzw. führt durch diesen hindurch. Vom genannten Weg bzw. von der Grenze des Naturschutzgebietes aus eröffnen sich beeindruckende Blicke in das Durchbruchstal der Bode und zur gegenüberliegenden Talkante (Prinzensicht, La-Vieres-Höhe, weiter im Osten das Plateau des Hexentanzplatzes) sowie auf der gleichen Talkantenseite zum Bergsporn der Roßtrappefelsen und auf die Kronen der spärlichen Traubeneichenbestockung.

 

Das Planungsziel des Vorhabens – der Errichtung eines Baumwipfelpfades- wird vom Antragsteller folgendermaßen beschrieben:

„…Ein Lehrpfad, der durch die Verknüpfung von klassischen Lehrpfadelementen wie Schautafeln und Tastelementen und erlebnisorientierten Abschnitten das Verständnis für die ökologischen, naturräumlichen Zusammenhänge im Kronenbereich eines Waldes vermittelt. Dadurch können sich die Besucher einen umfassenden Überblick über die Artenvielfalt der Flora und Fauna des Harzer Waldes in sonst nie erreichter Höhe verschaffen. Durch Gruppenführungen, beispielsweise für Schulklassen, wäre so außerdem eine umfangreiche und greifbare Sensibilisierung für die Belange und Vorgänge in den Lebensräumen unserer heimischen Wälder möglich. Es wird unmittelbar das Ziel verfolgt, das Ökosystem Wald in seiner Vielfalt dem Menschen aus einer für ihn nicht alltäglichen Perspektive darzustellen, die multifunktionale Bedeutung des Waldes einschließlich der Forstwirtschaft zu zeigen, der Forschung zu dienen und   somit die Besucher zu einem modernen Umweltbewusstsein zu erziehen.“ (Vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. 19, (Begründung des Vorhabens , Seite 9).

An anderer Stelle wird ergänzt (Umweltbericht S. 11): Im Weiteren ist auf diesem besonderen Standort (= Baumwipfelpfad) eine gezielte Nutzung für bildende und wissenschaftliche Zwecke im Sinne des Naturschutzes und vor allem des ökologischen Waldbaus angedacht. Angesprochen werden u. a, Vogel- und Fledermausexperten, Insektenfreunde, Gehölzkundler und Naturschutzverbände.

 Es wird erwartet, dass das Vorhaben Baumwipfelpfad Thale nicht nur eine wirtschaftliche Bedeutung für das Unternehmen und die Region hat, sondern auch ein enormes Potenzial birgt für die Vermittlung des Naturparkgedankens,

des Nachhaltigkeitsgrundsatzes einer modernen Forstwirtschaft im Landeswald sowie der Ziele des Europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000.

Es wird davon ausgegangen, dass das Vorhaben dazu dienen wird, den …“Naturpark Harz als Destination weiter aufzuwerten, ihn damit im Wettbewerb der Mittelgebirgsregionen zu stärken und einen naturnahen Tourismus   zu fördern.“ (Vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. 19, (Begründung des Vorhabens , Seite 9).

Es wird damit gerechnet, dass täglich ca. 150 -200 Besucher den Baumwipfelpfad (gegen Entgelt) betreten (Vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. 19, (Begründung des Vorhabens , Seite 13).. Ein Zutritt ist für den Zeitraum Anfang April bis Ende Oktober vorgesehen (31 000 – 42 000 Besucher/Jahr).

 Mit den Abbildungen 21, 22 und 23 im Anhang „Visualisierungen wesentlicher Planvarianten von 2009 bis 2013“ wird sichtbar gemacht, dass auch bei Planungsvariante 10 der Baumwipfelpfad mit seiner Südschleife als technisches Großbauwerk in dem bislang unverbauten Bodetal bei Thale von allen Aussichtspunkten sichtbar wird.

 Der Vorhabensträger erhebt die Forderung, dass für das Vorhaben, weil es ein „Baumwipfelpfad mit Bildungsaspekt für die ökologische Waldwirtschaft und Naturschutz“ ist, von den Verboten der LSG-Verordnung befreit wird. Es soll eine Ausnahmeregelung getroffen werden. (Vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. 19, Teil A Begründung des Vorhabens, S. 11.)

 

 

 

Stellungnahme des BNU zu dem Vorhaben und zu der Forderung, eine Befreiung von den Verboten der LSG-Verordnung zu erteilen.

 

Eine Befreiung von den Verboten nach der LSG-Verordnung kann nicht erteil werden, da es sich um einen gravierenden negativen und nicht ausgleichbaren umfangreichen Eingriff in das Schutzgut Landschafsbild handelt. Eine Befreiung ist auch deswegen nicht möglich, weil von den Zielstellungen des Vorhabens ausgehend die Errichtung des Bauwerkes Baumwipfelpfad nicht in der jetzt geplanten Variante in unmittelbarer Nähe zu Schutzgebieten von europäischem und nationalen Ranges erfolgen muss. Daran besteht kein öffentliches Interesse. Das Vorhaben in der vorliegenden Planungsvariante 10 Stand 30. 12. 2013 ist nicht bewilligungsfähig,

 

Begründung der Stellungnahme

1. Landschaftsschutz

Im Landschaftsschutzgebiet Harz und nördliches Harzvorland ist jede Art von landschaftsverändernden Maßnahmen, dazu zählen Hoch – und Tiefbauten, und die dadurch hervorgerufenen Zerstörungen der gestalteten Landschaft und der wertvollen Ökosysteme verboten.

Generell gilt für Landschaftsschutzgebiete, dass alle Handlungen verboten sind , die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

Im Umweltbericht Stand 16. 12. 2013 zum Vorhabensbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 Baumwipfelpfad Roßtrappe ( S. 7 unten) wird auf den hier maßgeblichen Regionalen Entwicklungsplan Harz mit folgendem Wortlaut hingewiesen:

Im Interesse der nachhaltigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen sollen Freiräume nur in Anspruch genommen werden, wenn dass öffentliche Interesse begründet ist und eine unvermeidliche Inanspruchnahme möglichst flächensparend und umweltschonend erfolgt.

Mit dem geplanten Vorhaben wird gegen diese Grundsätze verstoßen.

Das Bodetal ist das bedeutendste Durchbruchstal in Mitteldeutschland mit besonderen geologischen Bildungen und zahlreichen seltenen Tier- und Pflanzenarten ….Dies Funktion darf nicht beeinträchtigt werden und ist in seiner Funktion regionalplanerisch zu sichern (Umweltbericht Stand 16. 12. 2013 zum Vorhabensbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 Baumwipfelpfad Roßtrappe S. 8). Dabei besteht kein Zweifel daran, dass das nahezu alpin wirkende Bodetal bei Thale als unverbautes Durchbruchstal erhalten bleiben soll. Insbesondere diese Unverbautheit , die bislang ab Hexentanzplatzplateau für das Bodetal auch gesichert werden konnte, macht den besonderen Wert des Bodetales aus und zieht   Touristen an. Diese Unverbautheit des Landschaftsbildes gilt es im konkreten Fall zu erhalten und zu schützen – und dies nicht nur für die Bürger von Thale oder des Harzkreise, sondern für alle Bürger unseres Landes. Dies ist das Anliegen des gesetzlichen Landschaftsschutzes – hier konkret mit der Ausweisung der zu schützenden Landschaften als Landschaftsschutzgebiet.

 

 

Im vorliegenden Fall ist abzuwägen, ob das Vorhaben „Baumwipfelpfad“ , dass dem Schutzzweck Landschaftsschutz zuwiderlauft,   dennoch als zulässig zu bewerten ist, also eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsschutzes durch die zuständige Naturschutzbehörde ausgesprochen werden kann. Es ist verwunderlich, dass der Vorhabensträger auf diesen zentralen rechtlichen Sachverhalt in der Begründung des Vorhabens überhaupt nicht eingeht. Er bemüht sich auch nicht zu beweisen, dass das Vorhaben nicht den Charakter des Gebiets ( die Unverbautheit des Bodetales) verändert und damit nicht dem Schutzzweck zuwiderläuft. Er behauptet dies nur (Kapitel 1.5. Raumordnerische Vorgaben S. 4 und 5) mit Schlagworten wie Minimierung und Vermeidung von optischen Wirkungen. So wird in der Vorhabensbegründung (S. 8) ohne Nachweis behauptet, dass das Bodetal mit seinen landschaftlichen Reizen durch den Baumwipfelpfad nicht unmittelbar betroffen wird. An anderer Stelle ( S. 7) wird wiederholt: Der Baumwipfelpfad nutzt die landschaftsbezogenen Potenziale, ohne diese spürbar zu beeinträchtigen.

Die sind falsche Aussagen.

 Die Schaffung von Baumwipfelpfaden kann durchaus im öffentlichen Interesse liegen. Im vorliegenden Fall besteht aber kein breites öffentliches Interesse, zwingend an dem geplanten Standort einen Baumwipfelpfad zu realisieren, der den Charakter des zu schützenden unverbauten Landschaftsbildes lokal zerstört, zumindest aber erheblich beeinträchtigt. Die nachhaltig das Landschaftsbild entwertende Wirkung des geplanten Baumwipfelpfades wird mit den Visualisierungen für die Planungsvariante 10 in der Prüfung der Verträglichkeit des Planvorhabens mit den Erhaltungszielen des FFH- und Vogelschutzgebietes (Seite 30 und 31) belegt. Gerade deswegen kann die beabsichtige Funktion, Besucher zu einem modernen Umweltbewusstsein zu erziehen, hier nicht erfüllt werden, im Gegenteil. Es besteht ein breites öffentliches Interesse weit über Sachsen-Anhalt hinaus, das unverbaute Bodetal in seinem heutigen Zustand zu erhalten. Diesem modernen Umweltbewusstsein – Erhalt von Naturgütern ersten Ranges- ist Rechnung zu tragen. Die irreversible Zerstörung des zu schützenden Bildes der unverbauten Landschaft des Durchbruchstales der Bode kann auch nicht durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden.

 Es besteht keinerlei Notwendigkeit, den geplanten Baumwipfelpfad an dem vorgesehen Standort zu errichten. Alle Ziele, die sich der Träger des Vorhabens für die Errichtung eines Baumwipfelpfades gestellt hat – sie sind oben zitiert – können auch mit einem Baumwipfelpfad an einem anderen Standort, der nicht zu einer dauerhaften Beeinträchtigung des unverbauten Landschaftsbildes Durchbruchstal der Bode bei Thale führt, realisiert werden ! Mit Ausnahme der Zielstellung, das Ökosystem Wald in seiner Vielfalt dem Menschen aus einer für ihn nicht alltäglichen Perspektive darzustellen, können alle anderen Zielstellungen auch auf andere Art und Weise sogar ohne Errichtung und Nutzung eines Baumwipfelpfades realisiert werden, z. B. auch in Form eines bodengebundenen Lehrpfades. Deswegen ist die Inanspruchnahme von Flächen für einen Baumwipfelpfad im Landschafsschutzgebiet in unmittelbarer Nähe zum Naturschutzgebiet Bodetal vermeidbar. Deswegen ist nach Ansicht des BNU eine Befreiung von den Verboten, die für ein Landschaftsschutzgebiet gelten, nicht möglich. An einer solchen Befreiung  besteht kein breites öffentliches Interesse. Es liegt primär nur ein privates wirtschaftliches Interesse des Betreibers des Sesselliftes und damit verbunden ein kommunales Interesse der Stadt Thale vor, ausschließlich mit einem Baumwipfelpfad und   dies nur an einem besonders exponierten Bereich in einem Landschaftsschutzgebiet die oben genannten Ziele zu verwirklichen.

 Der Antragsteller hat sich in den Planungsunterlagen nicht umfassend mit den rechtlichen Bestimmungen für bauliche Eingriffe in Landschaftsschutzgebiete auseinandergesetzt. So wird die Bedeutung des unverbauten Bodetales für die weitere touristische Entwicklung nicht geprüft, obwohl gerade dazu die Regionalplanung klare Aussagen trifft. Dem Antragsteller ist sehr wohl bewusst, dass mit der Realisierung des Vorhabens das besonders zu schützende unverbaute Landschaftsbild nachhaltig negativ verändert wird, weil es zu einer von allen Aussichtspunkten sichtbaren Verbauung kommt. Im Umweltbericht der Planungsunterlagen (Entwicklungsprognosen, S. 37 oben) wird dazu die Auffassung vertreten, dass angesichts der vorgesehenen Nutzung des Baumwipfelpfades für die ökologischen Bildung, für Einblick in naturnahe Waldentwicklung, für die Entwicklung des Naturschutzverständnis und angesichts des Naturerlebnis aus besonderer Perspektive für das Vorhaben eine Befreiung von den für ein Landschaftsschutzgebiet geltenden Verboten möglich ist. Um genannten Umweltbericht ( S 32) wird weiter postuliert, dass die Erheblichkeitsschwelle einer gravierenden Landschaftsveränderung mit dem Vorhaben nicht erreicht wird.

Dazu ist anzumerken, dass der Gesetzgeber eine solche Erheblichkeitsschwelle nicht kennt und nicht definiert hat. Der BNU vertritt eine klare Position: Die Vermittlung von ökologischem -, Naturschutz- und Waldwirtschaftswissen rechtfertigt nicht eine Verbauung und   Vernutzung eines einmaligen Landschaftsbildes !

 In den Planungsunterlagen wird der Versuch unternommen, die vorgesehenen dauerhaften Eingriffe in das Landschaftsbild als ausreichend minimiert darzustellen. Dabei wird vor allem auf die Nordverschiebung der Trasse des Baumwipfelpfades hingewiesen. Tatsächlich handelt es sich keineswegs um eine Minimierung. So muss die Betonung der erfolgten Verschiebung von Abschnitten der Baumwipfelpfadtrasse weg von der Grenze zum Naturschutzgebiet Bodetal angesichts der Meter-Entfernungen von der Schutzgebietsgrenze eher als Mogelpackung empfunden werden. (In der ersten Planungsvariante verlief die Trassendführung Südschleife noch mehr oder weniger auf der Schutzgebietsgrenze.) Dies soll mit folgenden Daten belegt werden, die sich aus den Planungsunterlagen ergeben:

 Mittlerer Abstand der Stützpfeiler Südschleife des Baumwipfelpfades von der Grenze zum Naturschutzgebiet :

   

 Variante 9 Stand Mai 2012

26, 6 m

Variante 10 * Stand   Dezember 2013

28,0 m

* hier die Stützpfeiler 18, 19, A , B, J, K bis P - 11 Stützen.

Mittlere Nordverschiebung :

Mittlerer Abstand der Stützpfeiler Nordschleife des Baumwipfelpfades von der Grenze zum Naturschutzgebiet:  

 Variante 9 Stand Mai 2012 

56 m

Variante 10 * Stand   Dezember 2013

57,90 m

* hier die Stützen C bis I = 7 Stützen

 

Gegenüber der Planungsvariante 9 ist praktisch keine   Verschiebung des Bauwerkes weg vom Rand des Naturschutzgebietes Bodetals zu verzeichnen.

Die Möglichkeit einer wesentlich größeren Nordverschiebung der Trasse, mit der eine Beeinträchtigung des sensiblen Landschaftsbilds hätte vermieden werden können, wurde erneut nicht vorgenommen.

Es ist vielmehr so, dass auf einer Strecke von 150 m Länge  der mittlere Abstand von dem Naturschutzgebiet Bodetal nur rund 28 m beträgt. Die durchschnittliche Höhe (Handgeländer) des Baumpfades über Erdboden beträgt dabei 16,8 m. Da in diesem Bereich keine Buchen wachsen und die Hainbuchen/Traubeneichen keine Normalhöhe erreichen, ist deutlich, weshalb in der Visualisierung in diesem Bereich der Baumwipfelpfad auch im Sommer als technisches Groß-Bauwerk sichtbar wird.

 Dieses Bauwerk ist von allen im Bereich des canyonartigen Durchbruches der Bode vorhandenen öffentlich zugänglichen und touristisch beworbenen (Harzer Wandernadel) Aussichtspunkten zu sehen (Roßtrappe, Hexentanzplatz, La Vieres-Höhe, Prinzensicht – hier in direkter Frontlage) und nicht nur von einigen Aussichtspunkten über dem Bodetal, wie der Vorhabensträger dies glaubhaft machen will (Begründung des Vorhabens, S. 14).

 Gerade dadurch ergibt sich der nachhaltig negative Effekt des Bauwerkes Baumwipfelpfades auf das hier zu betrachtende bislang unverbaute Landschaftsbild des Durchbruchstales der Bode bei Thale.

 

2. Artenschutz

Der nach deutschen und europäischen Recht prioritär zu schützende Wanderfalke brütet   seit mehreren Jahren (meist erfolgreich)   in der Prinzensichtfelswand. Dieses Brutpaar ist das einzige im Bereich des Durchbruchtales der Bode bei Thale. Es handelt sich mit Bezug auf die Ansprüche des Wanderfalken um ein alpha-Bruthabitat. Frühere Brutplätze (ebenfalls alpha-Bruthabitate) sowohl im Bereich der Roßtrappe und des Hexentanzplatzes wurden offensichtlich bedingt durch die massive touristische Übernutzung dieser Bereiche aufgegeben. Der Wanderfalke wurde hier als Brutvogel vergrämt. Andere alpha-Bruthabitate im Durchbruchstal der Bode bei Thale sind nicht erkennbar. Der Lebensraum des Wanderfalken ist wesentlich größer zu sehen als der unmittelbare Brutlebensraum. Das Beutejagdgebiet umfasst sowohl das Bodetal bei Thale als auch - um ein Beispiel zu nennen - die anschließende Niederung in Richtung Quedlinburg. Das Beutejagdgebiet des im Prinzensichtfelsen brütenden Wanderfalkenpaares ( und der flügge gewordenen Jungfalken) überdeckt auch das Untersuchungsgebiet für den Baumwipfelpfad. (Diese wurde mit Bezug auf den Wanderfalken zu klein ausgewiesen.) Es besteht die Gefahr, dass durch die Errichtung des Baumwipfelpfades auch für den Brutplatz Prinzensichtfelswand eine Vergrämung des Brutpaares erfolgt. Dies kann bedingt sein

1. durch die Aktivitäten der Nutzer auf dem Baumwipfelpfad in direkter Sichtbeziehung zum Wanderfalkenhorstplatz und

2.dadurch, dass mit der Errichtung des Baumwipfelpfades ganz im Gegensatz zu dem modernen Naturschutz viele Menschen in einen Naturbereich hineingelenkt werden (ohne den Baumwipfelpfad zu nutzen), der besonders zu schützen ist (FFH-Gebiet N. 161).

Eine Verschlechterung der Lebensbedingungen für zu schützende Arten ist nach Artenschutzrecht (FFH-Richtlinie und EU-Vogelschutzrichtlinie auszuschließen. Dieser Artenschutz greift weiter als der gesetzliche Horstschutz für eine 300m – Zone. In den Planungsunterlagen zum Vorhaben Baumwipfelpfad, der über eine Strecke von 150 m mit nur rund 29 m Abstand von den Schutzgebieten verläuft, ist nachzuweisen, dass diese Verschlechterung – hier für den Wanderfalken - nicht eintritt bzw. nicht eintreten kann. Dieser Nachweis wird aber nicht geführt bzw. es wird gar nicht erst versucht, einen solchen Nachweis zu führen * . Da keine zwingende Notwendigkeit für die Errichtung des Baumwipfelpfades an dem jetzt vorgesehenen Platz vorliegt, ist auch angesichts der Artenschutzbedenken eine Befreiung von Verboten nach den Maßgaben des Landschaftsschutzes nicht zu erteilen.

 

* Anmerkung: Seite 5 der FFH- und SPA-Vorprüfung wird festgestellt, dass für den Wanderfalken wiederum ( 2013) keine Raumnutzung im UG an sechs dreistündigen Kartierterminen festgestellt wurde. Hier fehlt leider eine Angabe der Beobachtungstermine und Beobachtungsorte. Tatsächlich erfolgte auch 2013 ein Brutversuch. Dies wurde in wiederholten Beobachtungen durch die Thalenser Horstbetreuer festgestellt. Dies bedeutet auch immer: Überfliegen des gesamten Lebensraumes und damit auch des Untersuchungsgebietes . Dazu gehört auch der linke Bereich des Bodetales bei Thale. Nur im Ausnahmefall werden solche Flüge beobachtet. 2013 verlief die Brut nicht erfolgreich, das Gelege ist abgestorben. Deswegen wurde von dem Weibchen Ende Mai der Horst verlassen. Der Terzel verließ bereits früher den Brutlebensraum. Es entspricht genau dem bekannten Verhalten des Wanderfalken, wenn ab diesem Zeitraum beide Tiere in ihrem Lebensraum nicht mehr gesehen wurden bzw. besser nicht mehr gesehen werden konnten, weil nicht anwesend. Hier sollte die Bezeichnung Wanderfalke wörtlich verstanden werden. Erst im August erfolgte im Brutbereich wieder eine Sichtung beider Tiere. Das kurzfristige Auftauchen des Brutpaares zu diesem Zeitpunkt im Brutbereich wird auch als Herbstbalz bezeichnet. Sie kann bei Altpaaren sehr kurz sein. Dies gilt auch für das Brutpaar Bodetal (Thale). Ab September wurden beide Tiere nicht mehr beobachtet. Auch dies ist ein völlig normaler Vorgang. Zufällig wurde einmalig am 25. 12. 2013 der Terzel über Thale beobachtet. Seit diesem Zeitpunkt erfolgten keine weiteren Beobachtungen – was ebenfalls wieder nur ein großer Zufall wäre. Erst ab März ist wieder mit dem Eintreffen und Zusammentreffen des Brutpaares im Brutlebensraum zu rechnen.

Die oben getroffene Feststellung einer 6maligen Nichtbeobachtung des Wanderfalken im Untersuchungsgebiet gestattet es angesichts des normalen Verhalten des Wanderfalken nicht, die Schlussfolgerung abzuleiten, dass der Wanderfalke wegen Abwesenheit im Untersuchungsgebiet nicht durch die Errichtung des geplanten Baumwipfelpfades beeinträchtigt werden kann.

Zu korrigieren sind in der Anlage FFH- und SPA-VP die Aussagen Seite 10 oben (Brutvögel). Der Wanderfalke ist nicht mehr bundesweit vom Aussterben bedroht. Er brütet auch nicht wieder regelmäßig im Bodetal z. B. unter den Felsen nördlich der Roßtrappe. Hier brütet er nicht. Es zeugt übrigens von wenig Beachtung der Naturgegebenheiten, wenn in der Begründung der 10. Variante des Bebauungsplanes ( S. 3) von dem vermuteten Nistplatz des Wanderfalken die Rede ist, obwohl immer am gleichen Horstplatz seit Jahren junge Falken großgezogen werden.