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Dazu liegt jetzt ein erster Referentenentwurf vor. Dazu konnten sich im Anhörungsverfahren die Naturschutzverbände äußern. Die Strategie soll Anfang 2009 beschlossen werden. Auf Bundesebene wurde bereits eine solche Strategie in Umsetzung des Übereinkommens zum Schutz der biologischen Vielfalt von Rio de Janeiro 1992 beschlossen. Sachsen-Anhalt ist vor allem für den Erhalt folgender Lebensräume in Verantwortung: trockene europäische Heiden, Silikatfelsen mit Pioniervegetation, naturnahe Kalktrockenrasen, Brenndoldenauewiesen und Hart- und Weichholzauewiesen. Grundsätzlich gilt, dass wildlebende heimische Pflanzen und Tiere in ihren typischen Gesellschaften in langfristig gesicherten Populationen erhalten werden. Das Verschlechterungsverbot gilt für alle relevanten Schutzgüter als dabei einzuhaltende Prämisse.

Die Strategie des Landes Sachsen-Anhalt zum Erhalt der Biologischen Vielfalt wird die Bedeutung des Naturschutzes und auch des ehrenamtlichen Naturschutzes stärken. Zur Zeit beinhaltet sie allerdings noch viele sehr allgemeine Feststellungen. In einer Naturschutzstellungnahme heißt es deswegen u. a.:
Im Strategiepapier des Landes Sachsen-Anhalt zum Erhalt der biologischen Vielfalt sollte deutlicher herausgestellt werden, dass die vorhandene Biodiversität in Sachsen-Anhalt abgesehen von wenigen Ausnahmen ausschließlich das direkte oder indirekte Ergebnis einer Nutzung der naturgegebenen Ressourcen der jeweiligen Region ist. Die Hauptgefährdungen der aktuell noch vorhandenen Biodiversität gehen deswegen von Veränderungen in der Naturnutzung bis hin zum Unterbleiben einer Naturnutzung aus. Dabei erfolgen diese Veränderungen unter marktwirtschaftlichen Rahmenbedingen. Überregionaler Wettbewerb, Produktionskosten und Gewinn sowie Kapitalrendite sind wichtige Kategorien dieser Rahmenbedingungen. Erfolgreiche Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität (also auch Maßnahmen des Schutzes komplexer großräumiger Ökosysteme) können deswegen nicht auf Empfehlungen und Appellen (z. B. Erbringung freiwilliger ökologischer Leistungen durch die Landwirtschaft) basieren, sondern setzen eine Einbindung in das marktwirtschaftliche Geschehen voraus. Erhalt der Biodiversität ist immer auch Kostenfaktor - der notwenige Aufwand muss durch die Gesellschaft anerkannt und finanziert werden.

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