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Zur Zeit befindet sich der Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2010 in der Endphase der Erarbeitung bzw. Beschlussfassung. Die Festlegungen in diesem Plan tragen den Charakter von rechtsverbindlichen Vorgaben, die in Regionalen Entwicklungsplänen ( z. Harz) weiter präzisiert werden.

Nachstehend wird auf besonders umweltrelevante Vorhaben hingewiesen und der dazu vorgetragene Naturschutzstandpunkt zitiert.

Punkt 3.3.3. Landesentwicklungsplan 2010:
Die ganzjährige wirtschaftliche Schiffbarkeit der Wasserstraßen Elbe und Saale ist herzustellen und zu gewährleisten. Dazu ist im Bereich der unteren Saale als Ausbaumaßnahme der „Tornitz-Kanal“ vorgesehen.
Stellungnahme: Das Vorhaben „Realisierung des Saale-Elbe –Kanals (Tornitz-Kanal)“ ist aufzugeben, weil in Gutachten belegt wird, dass die Wasserführung der Elbe bei heutiger Ausbaustufe nicht ausreicht, um diesen geplanten Kanal effizient zu nutzen. Eine weitere Vertiefung der Elbe ist aber aus Aspekten des nachhaltigen Natur- und Umweltschutzes unzulässig.

Punkt 4.2.3. Landesentwicklungsplan 2010:
Festlegung von Vorranggebieten für Rohstoffgewinnung
XXII. Hartgestein Ballenstedt-Rehköpfe
Stellungnahme: Das vorgesehene Abbaugebiet befindet sich in einem Bereich des östlichen Harzes, in welchem der Nutzung für Tourismus und Erholung Vorrang einzuräumen ist. Hier der Rohstoffgewinnung Vorrang einzuräumen, hätte beispielhafte negative Wirkung für die gesamte Harzregion.

Punkt 4.1.2. Landesentwicklungsplan 2010:
Hochwasserschutz – Vorranggebiete für Hochwasserschutz
Staufläche des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens Meisdorf/Selketal
Stellungnahme: Das Vorhaben Hochwasserrückhaltebecken Meisdorf ist am jetzt vorgesehenen Standort aufzugeben, da die großräumigen und großflächigen Eingriffe in Natur und Landschaft (z. B. partielle Abholzung der besonders geschützten Steilhangwälder) nicht ausgeglichen werden können. Hochwasserrückhalteflächen könnten auch flussabwärts von Meisdorf bzw. vor Gatersleben eingerichtet werden. Für die hochwassergefährdeten Bereiche oberhalb von Meisdorf bis Strassberg ist ein Rückhaltebecken bei Meisdorf wirkungslos. Hochwasserschutz muss hier durch andere dezentrale Rückhaltungsmaßnahmen im potentiellen Hochwasserentstehungsgebiet erreicht werden.

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