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Erläuterungen zu dem Brief der IG Ornithologie und Naturschutz im Kultur- und Heimatverein Quedlinburg an Sachsen-Anhalts Landwirtschafts- und Umweltministerin, Prof. Dalbert

(12. März 2018)

Wie fördert die EU Naturschutzaufgaben ?

Die Gestaltung der gemeinsamen Agrarpolitik ab dem Jahr 2020.

Aktuell beschäftigen sich die EU-Gremien u. a. mit der Gestaltung der gemeinsamen EU-Agrarpolitik ab dem Jahr 2020.

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)ist dabei die Antwort Europas auf die Notwendigkeit, den 22 Millionen Landwirten und landwirtschaftlichen Arbeitskräften in Europa einen angemessenen Lebensstandard zu sichern und für seine 500 MillionenBürgerinnen und Bürger eine stabile Versorgung mit einer breiten Palette an sicheren Lebensmitteln zu gewährleisten.

Als gemeinsame Politik für alle 28 EU-Länder stärkt die GAP die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Landwirtschaft in der EU, indem sie Direktzahlungen zur Stabilisierung der landwirtschaftlichen Einkommen bereitstellt und mit Hilfe nationaler (oder regionaler)Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum Projekte finanziert, die auf die besonderen Bedürfnisse in den einzelnen Ländern zugeschnitten sind.

Auch in der Vergangenheit wurden im Rahmen der agrarischen Produktion Leistungen für den Schutz der Natur gefördert. Ein Beispiel dafür ist die Förderung der Schafhutung als ein Instrument von Landschaftspflege und Naturschutz.

Gerade dieses Beispiel lässt aber auch die Unzulänglichkeiten der bisherigen Förderung in diesem Bereich erkennen. Ökologisch und landeskulturell wertvolle Offenflächen verbuschen und verwalden, immer mehr Schäfer geben ihre Tätigkeit auf. Die heutige landwirtschaftliche Produktion und die Landnutzung werden begleitet von einem Voranschreiten der Reduzierung der biologischen Vielfalt und dem Artentod. Dem muss Einhalt geboten werden. Dafür sind jetzt und im Zeitraum bis 2020 die notwendigen Entscheidungen zu treffen.

Ein Blick in die aktuelle EU-Fördersituation:

Der EU-Haushalt (Zahlungen) insgesamt beträgt 2017 134,49 Mrd. Eur.

Dabei sind die wichtigsten Ausgabenbereiche (2015):

46 % intelligentes und integratives Wachstum in der EU, aufgeteilt wie folgt:

  • 34 % – Unterstützung unterentwickelter Regionen und benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen in der EU
  • 12 % – Förderung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen

41 % – Erzeugung sicherer Lebensmittel, innovative Landwirtschaft sowie effiziente und nachhaltige Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen


Im EU-Haushalt für 2017 stehen rund 43 Milliarden Euro für die Landwirte bereit.


Insgesamt stehen für die Agrarförderung in Deutschland von 2014 bis 2020 jährlich rund 6,3 Milliarden Euro an EU-Mitteln zur Verfügung. Die EU-Förderung verteilt sich dabei auf zwei Säulen.

  1. Aus der ersten Säule ( mit einem Volumen von 5,0 Milliarden Euro) finanzieren sich die Direktzahlungen an die Landwirte, die – bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen – je Hektar landwirtschaftlicher Fläche gewährt werden. Dabei sind ausdrücklich bestimmte Standards (sogenannte "Cross Compliance") einzuhalten. Im Durchschnitt machen diese Zahlungen rund 40 Prozent des Einkommens der Betriebe aus. Gerade für die Existenz kleinerer und mittlerer Betriebe und für die Bewirtschaftung von benachteiligten Regionen sind sie von großer Bedeutung. 30 Prozent der Mittel für Direktzahlungen (also rund 1,5 Milliarden Euro) werden – im Rahmen des sogenannten Greenings – an die Einhaltung bestimmter, dem Klima- und Umweltschutz förderlicher Landbewirtschaftungsmethoden gebunden, die über die bereits heute geltenden Cross-Compliance-Standards noch hinausgehen.
  2. 2.Die zweite Säule umfasst gezielte Förderprogramme für die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und die ländliche Entwicklung. Dazu zählen unter anderem Agrarumweltprogramme und die Förderung des ökologischen Landbaus. Für die zweite Säule stehen in Deutschland jährlich rund 1,3 Milliarden Euro an EU-Mitteln zur Verfügung, die mit weiteren nationalen Mitteln kofinanziert werden müssen.

Was versteht man unter Greening?

Zunächst zum Begriff:

Wie kann man den Begriff Greening übersetzen ? Zutreffend kann man sicher „Grün machen“ sagen. Die direkte Förderung der landwirtschaftlichen Produktion soll eine ökologische Komponente bekommen.

Im Klartext: Die Produktionsförderung, die zu Mais- und Rapsmonokultur mit den nicht zu übersehenden gravierenden Umweltschäden bzw. Umweltbelastungen und unter anderem auch zu einem gravierenden Arten-Verlust führt, soll mit „Grün machen“ ökologisch verträglicher gestaltet werden.

Die Greening-Prämie:

Das Greening der Direktzahlungen in der ersten Säule hat zur Folge, dass Landwirte 30 Prozent ihrer Direktzahlungen, die so genannte Greening-Prämie, nur dann erhalten, wenn sie konkrete, zusätzliche Umweltleistungen erbringen. Nach einer Übergangszeit können bei sehr starken Verstößen gegen die Greening-Auflagen die Prämienkürzungen sogar deutlich über den Anteil von 30 Prozent der Direktzahlungen hinausgehen, der auf die Greeningprämie entfällt.

Was ist Greening ?

Das Greening umfasst den Erhalt von Dauergrünlandflächen (wie Wiesen und Weiden), eine verstärkte Anbaudiversifizierung (größere Vielfalt bei der Auswahl der angebauten Feldfrüchte) sowie die Bereitstellung sogenannter "ökologischer Vorrangflächen" auf Ackerland.

Das Greening ist verpflichtend für alle Landwirte, die Direktzahlungen beantragen. Ausgenommen vom Greening sind lediglich Betriebe, die unter die Kleinlandwirteregelung fallen, sowie Betriebe des ökologischen Landbaus. Nicht betroffen sind außerdem Betriebe mit ausschließlich Dauerkulturen (z.B. Wein, Obst und Hopfen), da es für Dauerkulturen keine spezielle Greening-Vorschrift gibt. Darüber hinaus gibt es weitere Sonderregelungen für kleinere Betriebe und Betriebe mit hohem Grünlandanteil.

Was sind ökologische Vorrangflächen (als eine Maßnahme des Greenings)?

Landwirtschaftliche Betriebe müssen grundsätzlich zunächst fünf Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereitstellen. Diese Flächen müssen im Umweltinteresse genutzt werden (z.B. zum Erhalt von Hecken oder als Pufferstreifen zu Gewässern). Eine landwirtschaftlich produktive Nutzung bleibt unter bestimmten Bedingungen aber zulässig.

Einzelmaßnahmen und die Bewertung ihrer Wertigkeit im Vergleich mit einer Stillegungsfläche:

Hecken, Gehölzstreifen, Baumreihen und, Gräben, (soweit unter CC-Schutz) 2,0
Pufferstreifen, Feldrandstreifen;
Feldraine, Einzelbäume und Feldgehölze (soweit unter CC-Schutz);
Streifen beihilfefähiger Flächen entlang von Waldrändern ohne Produktion
1,5

Stilllegung, Agroforstflächen und Aufforstungsflächen;

Steinwälle, Terrassen und Feuchtgebiete (soweit unter CC-Schutz)

1,0
Anbau von Stickstoff bindenden Pflanzen (Leguminosen) 0,7
Zwischenfruchtanbau, Kurzumtriebsplantagen 0,3

Es ist leicht zu erkennen, dass es für den Landwirt kompliziert ist rechnerisch zu sichern, dass der geforderte Greening-Anteil von 5 % seiner Ackerfläche erreicht wird. Dies ist Voraussetzung, dass die Direktförderung/ha Betriebsfläche nicht nur zu 70 %, sondern zu 100 % ausgezahlt wird.

Es ist auch für den Nichtlandwirt erkennbar, dass die notwendigen Greening-Prozente für einen Intensiv-Ackerbaubetrieb vermutlich am ehesten mit Zwischenfruchtanbau erreicht werden können. Mit dieser Maßnahme und auch mit der Ackerstillegung oder einem erweiterten Leguminosenanbau kann aber der zu verzeichnende Verlust an Artenmannigfaltigkeit weder gebremst noch gar rückgängig gemacht werden. Dieses Greening ändert nichts daran, dass Mais- und Raps-Intensivflächen keinen Lebensraum z. B. für Vögel darstellen, der Artentod weiter voranschreitet. Dies ist ein Grund, weshalb für den Zeitraum nach 2020 eine effektivere Ausgestaltung der EU-Naturschutzfinanzierung zu fordern ist.

(Verwendete Quelle: www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Agrarpolitik/)

Die Analysen des IST:

In Vorbereitung der nächsten EU-Landwirtschaftsförderperiode haben Fachleute die Effizienz u. a. der Greenigmaßnahmen in Beziehung gesetzt zu dem Finanzbedarf, der erforderlich ist, um den Anforderungen für den Naturerhalt gerecht zu werden.

Das Prüfergebnis sieht ernüchternd aus:

„Die europäische Naturschutzpolitik konnte, trotz vieler Erfolge insbesondere im Artenschutz, den andauernden Verlust der Biodiversität nicht stoppen. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass die Naturschutzförderung weder qualitativ ausreichend, noch zielgerichtet genug stattfindet. Verschiedene Defizite in der Programmierung der Fonds und bei der Verwendung der Mittel führen dazu, dass zu wenig Geld in den Naturschutz investiert wird und wissenschaftliche Erkenntnisse nicht immer zielgerichtet berücksichtigt werden.“

Wie sollte es nach 2020 in der EU-Umweltschutzpolitik weiter gehen ?

„Um den aufgezeigten dramatischen Verlust an Biodiversität aufzuhalten, ist eine effektivere und effizientere Ausgestaltung der EU-Naturschutzfinanzierung notwendig. Eine unveränderte Beibehaltung der gegenwärtigen Finanzierung ist aus Sicht des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) und des Wissenschaftlichen Beirates für Waldpolitik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (April 2017) keinesfalls zu empfehlen.“

Wer ist SRU ? Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (kurz SRU) ist ein wissenschaftliches Beratungsgremium der deutschen Bundesregierung. Der SRU begutachtet die Umweltsituation in Deutschland und berät die Bundesregierung hinsichtlich ihrer zukünftigen Umweltpolitik.

Die beiden genannten Gremien sehen dafür 2 Möglichkeiten:

„ Zum einen könnte ein eigenständiges EU-Finanzierungsinstrument für den Naturschutz geschaffen werden. Dies wird derzeit auf nationaler, aber auch auf europäischer Ebene von verschiedenen Akteuren aus Politik, Verbänden und Wissenschaft gefordert.

Zum anderen könnte der bisherige integrierte Finanzierungsansatz weiterentwickelt und Naturschutzbelange in der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik gestärkt werden

(Quelle:http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/
2016_2020/2017_04_Stellungnahme_Naturschutzfinanzierung.pdf?__blob=publicationFile)

Jetzt die Stimme für eine bessere und nachhaltige Förderung des Naturschutzes erheben !

In Vorbereitung der EU-Entscheidungen für den Förderzeitraum nach 2020 ist eine ergebnisoffene Diskussion der vorliegenden Situation erforderlich. Dazu sollten sich alle Naturschutz- und Umweltverbände einbringen. Ein „weiter so wie bislang“ wäre unverzeihlich. Deswegen hat sich die Interessengemeinschaft Ornithologie und Naturschutz im Kultur- und Heimatverein Quedlinburg in einem Brief an die Landwirtschaftministerin Sachsen-Anhalts, Prof. Dalbert, mit der Forderung gewendet, alles in ihren Kräften stehende dafür zu tun, dass im EU-Haushalt nach 20120 eine eigenständige Finanzierung für Naturschutzaufgabenstellungen und für den Schutz unserer Kulturlandschaft (Landschaftsschutzgebiete) gesichert wird und Leistungen für diese Aufgabenstellung als gesellschaftlich notwendige Dienstleistungen gewertet werden.

Die Teilnehmer der Jahreshauptversammlung 2018 der Naturschutz- und Umweltverbände des Landkreises Harz (24. 2. 2018) haben diesen an die Landwirtschafts- und Umweltministerin gerichteten Forderungen im vollen Umfange zugestimmt.

 Zusammenstellung der Angaben: Dr. Werner Wandelt


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