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Presseinformation

IG Ornithologie und Naturschutz Quedlinburg, 3. Mai 2011

zum MZ (Quedlinburg) - Bericht vom 20. 4. 2011 "Vertreibung aus dem Paradies"

Rettung der Schierberg-Orchideen und - Enziane

In Zusammenhang mit dem MZ-Beitrag „Vertreibung aus dem Paradies“ haben die Anstrengungen zur Rettung der Schierberg-Orchideen und - Enziane einen Rückschlag erlitten. Die laufenden Pflegearbeiten wurden gestoppt. Dies zeigt, wie schwer es vor Ort sein kann, das politische Bekenntnis zum Schutz der Biodiversität – der Vielfalt der Lebensformen – nicht nur in fernen Ländern, sondern auch unmittelbar vor Ort umzusetzen.

 

Worum geht es am Schierberg Rieder , den Gegensteinen und dem Steinberg Ballenstedt ? Welche Prioritäten sind zu beachten ?

Es geht in erster Linie um die Rettung seltener Enzianarten und vor allem um die Bewahrung einer extrem seltenen Orchideenart vor dem Aussterben in Deutschland und die dazu notwendige Pflege von Teilflächen innerhalb des rund 100 ha umfassenden Naturschutzgebietes Gegensteine Ballenstedt – Schierberg Rieder.

 

Die notwendigen Pflegearbeiten ergeben sich aus den Zielstellungen der Unterschutzstellung als Naturschutzgebietes. Diese lauten:

„Erhaltung von Trockenrasen, Halbtrockenrasen, Zwergstrauchheiden, Trockengebüschen und naturnahen Waldgesellschaften sowie von Streuobstwiesen auf Kalk- und Sandsteinstandorten mit zahlreichen gefährdeten Arten; Schutz der für den Nordharzrand charakteristischen Felsbildungen.“

Bezüglich der Schutzbedürftigkeit der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sind Prioritäten festzulegen. In den Halbtrockenrasen kommen u. a. folgende besonders gefährdete Pflanzenarten vor: Feldenzian in der Unterart Baltischer Enzian, Deutscher Enzian, Fransenenzian und eine kleine Orchideenart - die Herbstwendelorchis.

Für den Erhalt der Vorkommen der Herbstwendelorchis trägt das Land Sachsen-Anhalt mit seinem Vorkommen im Raum Ballenstedt – Rieder eine besondere nationale Verantwortung, weil in allen anderen Bundesländern mit Ausnahme des Freistaates Bayern diese früher häufige Orchidee im Ergebnis des Niedergangs der Schafhaltung und damit der Schafhutung ausgestorben oder vom Aussterben bedroht ist. Auch der Bestand im NSG Gegensteine Ballenstedt- Schierberg Rieder war dem Erlöschen nahe. 1998 wurden im Bereich des großen Gegensteines – dem größten Vorkommen - nur noch 35 blühende Pflanzen gezählt.

 

Viele Pflanzen- und Tierarten sind selten geworden oder vom Aussterben bedroht, weil sich die Landnutzung verändert hat. Erst in jüngerer Zeit wird immer besser verstanden, dass ein Arten- und Flächenschutz nicht ausreicht, sondern dass es darauf ankommt, die Art und Weise der Flächennutzung fortzuführen, die zur Herausbildung bestimmter Lebensräume mit den Vorkommen dafür typischer Arten geführt hat.

 

Die vom Aussterben bedrohte Herbstwendelorchis ist mit ihrem jährlichen Entwicklungsrhytmus und mit ihrem Habitus (kleine Basalblätter, die dem Boden aufliegen)

nicht nur schlechthin an Beweidung und sommertrockenes Klima angepasst, sondern daran, dass Weidetiere den gesamten Aufwuchs bis in Bodennähe abfressen. Die Herbstwendelorchis verträgt keinen Konkurrenzdruck durch hoch wachsende Gräser und Kräuter oder gar durch Gebüsch- und Baumwuchs. Im mehrjährigen Bodenfilz nicht abgeweideter Grasmasse „erstickt“ diese Orchidee. Eine Entwicklung von Jungpflanzen ist nicht möglich. Stimmen die Lebensraumbedingungen, können sich durch Samenvermehrung schnell wieder individuenreiche Populationen aufbauen. Ähnliches gilt z. B. auch für den einjährigen Baltischen Enzian.

 

Überweidung in früheren Zeiträumen ließ Offenflächen entstehen

Im genannten Gebiet, das überwiegend durch sehr ertragsschwache – schiere – Verwitterungsböden gekennzeichnet ist, erfolgte über Jahrhunderte hinweg eine sogenannte Überweidung- es wuchs weniger Futter auf, als eigentlich für die vielen weidenden Schafe und Ziegen erforderlich war. Nur unter diesen Bedingungen konnte kein Gehölzaufwuchs hochkommen, es entstand kein mehrjähriger Filz aus abgestorbenen Gräsern. Tiefwurzelnde blütenreiche Kräuter oder Pflanzen mit spezieller Anpassung prägten die kahl gefressenen Hügelketten der Vorharzlandschaft. Ein Paradies für viele Tier- und Pflanzenarten, vor allem für Enzianarten und für die Herbstwendelorchis !

 

In kleinen, aber kontinuierlichen und nun immer schneller werdenden Entwicklungsschritten hat sich diese Situation grundsätzlich geändert. Die Schafhaltung ist nicht mehr rentabel. Existierten im Altkreis Quedlinburg bis etwa 1990 noch 20- 25 Schafherden, so sind es heute nur noch 2. Voraussetzung für deren Fortbestand ist die EU-Förderung der Schafhutung auf Naturschutzflächen.

 

In Folge der großflächigen Veränderungen der Nutzung von gering ertragsfähigen Flächen wurde in den zurückliegenden Jahren die Funktionsfähigkeit des Schutzgebietes im Bereich Schierberg (Rieder) und Steinberg (Ballenstedt) durch eine schnell voranschreitende Vergrasung, Verbuschung und Verwaldung gefährdet und eingeschränkt. Während auf der Nordseite des Schierberges frühere Offenflächen mit Enzianvorkommen ausgehend von den natürlichen Waldbereichen von Baumarten überwachsen wurden ( die Espe als Pionierholzart breitet sich partiell bereits bis an den Feldrand aus), erfolgte auf den Halbtrockenrasen der Südseite z. B. im Bereich zwischen Dicker Stein und Schießplatz innerhalb der letzten 20 Jahre ein vollständiges Verbuschen vor allem mit Weißdorn und Hundsrosen. Diese Flächen sind auch für Schafe und Ziegen undurchdringbar geworden. Die einzige Schaftrift, welche die Nordseite des Schierberges mit der Südseite verbindet, ist für eine Schafherde kaum noch passierbar.

 

Es ist müßig, die Frage zu stellen, weshalb ungeachtet einer gewährten Förderung für Schafhutung die dargestellte Situation eingetreten ist. Viele Faktoren im Komplex sind wirksam geworden: starker Nährstoffeintrag beschleunigt die natürliche Verwaldungstendenz, die in ihrer Intensität völlig unterschätzt wurde, Förderregularien waren oder sind nicht wirksam genug auf die Naturschutzziele ausgerichtet, die Zuständigkeit für den Gesamtprozess ist auf 3 verschiedene Behörden verteilt, Kontrollen waren nicht ausreichend zielführend, nicht ausreichendes Sachwissen, fehlende Mittel für Landschaftspflegeleistungen (Entbuschung).

 

Artentod muss und kann verhindert werden

Wichtig ist, dass jetzt - ehe das Aussterben konstatiert werden muss - die für eine Umkehr der eingetretenen Situation notwendigen Maßnahmen ergriffen werden.

Für eine kleine Fläche am Gegenstein wird sei dem Jahr 1998 durch den Arbeitskreis heimische Orchideen ein spezielles Pflegeprogramm für den Erhalt der Herbstwendelorchis erprobt und realisiert. Dieses Programm, das überwiegend mit ehrenamtlicher Arbeit realisiert wird, hat an diesem Standort zu guten Ergebnissen geführt. Kernstück der Pflege ist, dass eine manuelle Grundinstandsetzung ( vollständige Entbuschung, vollständige Entfernung von mehrjährigem Grasfilz) erfolgt und in Kombination damit durch eine gezielten Schafhutung ( Termin, Dauer, Intensität) eine vollständige, genau terminisierte Entnahme des jährlichen Aufwuchses an Pflanzenmasse erfolgt. Nur so kann der Lebensraum erhalten oder wieder revitalisiert werden, der für das Fortbestehen der vom Aussterben bedrohten Pflanzenarten erforderlich ist.

 

Die Erfahrungen, die mit diesem Programm gesammelt werden konnten, sind nun auf die Offenflächen des gesamten Naturschutzgebietes zu übertagen.

 

Seit 2009 werden Entbuschungsarbeiten auch am Schierberg durchgeführt. Dabei gibt es klare Abgrenzungen von Waldflächen und Hutungsflächen ( Halbtrockenrasen) sowie Flächen von Streuobstwiesen. Diese durch die Art der erfolgten Form der Landnutzung charakterisierten Flächen im Naturschutzgebiet sind wegen der eingetretenen Verbuschung und Verwaldung vor Ort meist nicht mehr erkennbar gewesen. Jeder interessierte Bürger kann sich diese Abgrenzungen in der amtlichen topographischen Karte 1 : 10 000 Blatt 4233 – SW- Ballenstedt ansehen – hier sind sie eindeutig ausgewiesen. Diese Abgrenzungen sind auch die Grundlage für die bislang durchgeführten Entbuschungsarbeiten, z. B. im Bereich des „Dicken Steins“ .

Die teilweise vollständige Entbuschung mag nach dem in den Vorjahren erfolgten vollständigen Zuwachsen und Verwalden als krass erscheinen – sie ist dennoch aus fachlichen Gründen unumgänglich.

 

Probleme bei der Sicherung von Offenflächen

Bei der Wiederherstellung und Sicherung von Offenflächen als Lebensraum vieler geschützter Tier- und Pflanzenarten tun sich 2 Hauptprobleme auf:

 

1.Die Grundinstandsetzung verbuschter und verwaldeter Offenflächen durch Entbuschen und spezielles Mähen ist nicht Gegenstand der Agrarförderung. Solche Leistungen für den Naturschutz und für die Landschaftspflege werden abgesehen von Kleinvorhaben oder speziellen Projekten bislang nicht von der EU gefördert und nicht anderweitig ( z. B. mit Landesmitteln) finanziert.

 

2.Die spezielle Förderung der Schafhutung in Naturschutzgebieten erfolgt nur für Graslandflächen und nicht für verbuschte Flächen. Dabei werden die verbuschten Flächenanteile durch den Fördermittelgeber mit der heute verfügbaren Technik m² - genau ausgemessen und von der Förderung ausgenommen. Lässt sich ein Schäfereiunternehmen darauf ein, eine vorhandene partielle Verbuschung bei geförderten Flächen selber zurückzudrängen (unentgeltlich – ohne Aufwandsersatz) , kann ihm Schlimmes widerfahren: Ergibt eine Kontrolle, dass die Flächenanteile mit Verbuschung nach Multiplikation mit 3 mehr als 20 % der Förderfläche überschreiten, wird die Förderung für die Gesamtfläche (100 %) zurückgezogen – für den in Anspruch genommenen Förderzeitraum ( maximal 4 Jahre). Alle erfolgten Förderzahlungen sind einschließlich Zinsen an den Fördermittelgeber zurückzuzahlen. Erbrachte Leistungen (Hutung und Entbuschung) werden nicht erstattet. Unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Bedingungen muss in einem solchen Fall ein Schäfereiunternehmen seine Betriebsexistenz aufgeben.

 

Wie kann die notwendige Entbuschung vorangebracht werden ?

Ehrenamtliche Naturschutzfreunde können - unterstützend - beim besten Willen nur kleinste Flächen – gemessen an den Gesamtflächen – entbuschen - natürlich verbunden mit dem sachgerechten genehmigten Verbrennen des Schnittgutes an Ort und Stelle. Solche Aktivitäten hat es bereits 2009 am Schierberg ( und ein Jahr später am Steinberg) gegeben. Das Problem Entbuschung wird damit nicht gelöst.

 

Eine andere Möglichkeit ist dadurch gegeben, dass 1-Euro - Kräfte für Landschaftspflegearbeiten eingesetzt werden. Wichtige förderrechtliche Detailfragen sind dabei allerdings nicht geklärt. 1-Euro-Maßnahmen sind so knapp finanziert, dass Kosten für einen eventuellen Abtransport und für ein an zentraler Stelle erfolgendes Schreddern von Schnittgut übernommen werden können. Dies zu realisieren wäre auch eine völlig unzulässige Mittelverschwendung, wenn ohne Nachteile für den Naturhaushalt ein Verbrennen vor Ort möglich ist.

1-Euro -Maßnahmen richten sich in ihrer Dauer nicht unbedingt nach dem Ablauf der Vegetation. Dies bedeutet, dass sich bei Entbuschungsmaßnahmen Konflikte mit Brutzeiträumen ergeben können. Hier sind dann Sonderauflagen zu beachten, um Ausnahmeregelungen für Entbuschungsarbeiten auch in diesem Zeitraum erlangen zu können.

 

Durch die Realisierung einer 1-Euro-Maßnahme im Herbst 2010 konnte ein Großteil der verbuschten Flächen wieder freigeschnitten werden. Es ist dem Entgegenkommen der KoBa (Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz ) zu danken, dass eine zweite 1- Euro-Maßnahme jetzt im Frühjahr 2011 in Angriff genommen werden konnte. Mit dieser Maßnahme könnte die letzte, erst in den zurückliegenden 20 Jahren total verbuschte frühere Offenfläche zwischen Dicker Stein und Schießplatz frei gestellt werden. Bedingt durch die Veränderungen am Arbeitsmarkt und durch von der Politik geforderte Mittelkürzungen muss erwartet werden, dass es für diese Entbuschungsarbeiten keine weiteren 1-Euro-Maßnahmen geben wird. Es wäre eine unverzeihliche Fehlentscheidung, diese vielleicht letzte Möglichkeit für die Rettung von unverzichtbarem Lebensraum nicht zu nutzen.

 

Bei der Realisierung von Entbuschungsarbeiten fallen in der Regel Unmassen von Schnittgut an. Dabei ergeben sich 2 Probleme:

1.Handelt es sich um Schnittgut von Dorngebüsch, ist es unmöglich, dieses Schnittgut über größere Strecken zu transportieren. Es muss an Ort und Stelle verbrannt werden. Dazu gibt es keine Alternative. Jeder, der an einem Entbuschungseinsatz teilgenommen hat, kann dies aus schmerzvoller Erfahrung bestätigen.

2.Da Entbuschungsarbeiten in einem Naturschutzgebiet von niemandem bezahlt werden, gibt es auch kein Geld für ein eventuelles Zusammentragen und Abfahren von Schnittgut – und dies vielleicht noch über mehrere km hinweg. Schnittgut kann in der Regel auch nicht an Ort und Stelle liegen bleiben und verrotten. Deswegen stellt generell das Verbrennen an Ort und Stelle, auch auf Flächen des Naturschutzgebietes, oft die einzige Alternative dar.

Selbstverständlich müssen die erforderlichen behördlichen Genehmigungen dafür vorliegen, die fachliche Aufsicht muss gesichert sein.

 

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet für den Regelfall das Abbrennen der Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen sowie an Hecken und Hängen. Es verbietet aber nicht das Verbrennen von Schnittgut, welches bei der Durchführung von unverzichtbaren und durch die zuständige Behörde genehmigten und kontrollierten Pflegemaßnahmen anfällt.

 

Brandstellen sehen nicht schön aus – dies ist unstrittig. Sie stellen aber keine Zerstörung von Lebensraum dar. In der Regel sind sie nach 2 Jahren wieder vollständig von Vegetation bedeckt. Sie stellen Bodenverwundungen dar, die gerade für viele Pflanzenarten für die Regeneration des Bestandes von großer Bedeutung sind.

 

Die Rettungsarbeiten für vom Aussterben bedrohte Pflanzenarten im Naturschutzgebiet Gegensteine – Ballenstedt – Schierberg Rieder zeigen erste Erfolge. Die Zusammenarbeit zwischen dem zuständigen Schäfereiunternehmen K. Schneider, der Unteren Naturschutzbehörde und dem ehrenamtlichen Naturschutz hat sich zunehmend gut entwickelt.

 

Dank für die Akteure – Pflegearbeiten am Schierberg unbedingt fortsetzen !

Wir bedanken uns ausdrücklich bei den 1-Euro-Arbeitskräften für die von ihnen geleistete gute und schwere Arbeit. Dieser Dank gilt gleichermaßen den für die Anleitung und Kontrolle zuständigen Mitarbeitern der Gesellschaft für Arbeitsförderung Thale bzw. der unteren Naturschutzbehörde. Wir bedanken uns bei dem Leiter dieser Behörde Egbert Günther für seine Tatkraft und auch Mut beim Treffen notwendiger Entscheidungen. Gleichermaßen gilt unser Dank auch der Abfallbehörde für notwendige unbürokratische Genehmigungen zum Verbrennen von dornigem Schnittgut. Wir hoffen, dass engagierte Naturschützer – gleich in welcher Naturschutzvereinigung organisiert- nicht den Mut verlieren, sich auch zukünftig in Form von Entbuschungseinsätzen für den Erhalt besonders schutzbedürftiger Natur einzusetzen. Auch dem Feuersalamander muss nicht Bange sein: Die Wiederherstellung von Offenflächen schmälert nicht seine Lebensraumansprüche am Schierberg – er braucht vor allem sauberes Wasser für das Absetzen der Jungtiere.

Jetzt kommt es darauf an, dass schnell der ausgesprochene Stopp für die Fortsetzung der Entbuschungsarbeiten aufgehoben wird. Fortgesetzt werden muss das Verbrennen des flächig gelagerten Schnittgutes, welches in den letzten Wochen angefallen ist. Geschieht dies nicht, können die neuen Ausschläge des auf Stock gesetzten Buschwerkes nicht von den Weidetieren abgefressen werden. Nach dem Abschluss der Vegetationszeit haben sich die weichen Jahrestriebe wieder in Dornenranken verwandelt, die nicht mehr gefressen werden. Dann waren diese und auch vorjährige Entbuschungsarbeiten für die Katz´ !