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Windenergieanlagen im Wald -Wahlprüfsteine

Vorabbemerkung:

Wind im Wald ist umgangssprachlich griffig, bleibt aber unscharf und lässt Raum für Interpretation. Wir brauchen klare Formulierungen und ein Verständnis um was es eigentlich geht. Die Formulierung „Windenergie auf forstwirtschaftlichen Nutzflächen" wird viel klarer und umschreibt verständlicher, um welche Flächen es sich handelt. Denn Waldgebiete mit besonders wertvollen Laub- und Mischwäldern oder mit besonders hoher ökologischer Wertigkeit kommen für Windkraftanlagen nicht in Frage. Natürlich bleiben auch weiter Naturschutzgebiete, Wälder mit altem Baumbestand, mit Bodenschutzfunktion oder Flächen mit kulturhistorisch wertvollen oder landschaftsprägenden Beständen außen vor. Der Artenschutz bleibt im Fokus: In Gebieten mit Vorkommen gefährdeter beziehungsweise stö­rungsempfindlicher Arten sowie in den Wanderkorridoren von Vögeln und den Lebensräumen von Fle­dermäusen dürfen Windkraftanlagen gar nicht oder nur mit Auflagen entstehen.

Werden sie sich dafür einsetzen, dass auf nachwachsenden Waldflächen (Flächen, die jetzt frei von Baumbestand sind) keine Windenergieanlagen gebaut werden?

Es ist nur ein scheinbarer Widerspruch, denn Windenergieanlagen im Wald ermöglichen den Ausbau erneuerbarer Energien, Naturschutz sowie das Aufforsten widerstandsfähiger Mischwälder. Für die Errichtung von Windkraftanlagen braucht es freie Fläche, diese werden im Planungsprozess als Windvorranggebiete festgelegt, bisher ausschließlich auf nicht Waldgebieten. Der Flächenbedarf einer einzelnen Anlage lässt sich durch platzsparende Montagekonzepte und günstige Standorteigenschaften reduzieren, zum Beispiel bei geringer Geländeneigung oder bereits vorhandenen Forstwegen. Mit durchschnittlich 0,46 Hektar dauerhafter Umwandlungsfläche gehört Windkraft im Wald zu den platzsparenden Energieerzeugungsarten. Mit Windkraftanlagen lassen sich Wirtschaftswälder um eine CO2-sparende Nutzungsform erweitern.

Für Waldbesitzende ist Windkraft Im Wald eine dringend benötigte Einnahmequelle, um Aufforstung. Waldumbau und Waldschutz weiter vorantreiben zu können. Das zeigen die für jeden sichtbaren großflächig abgestorbenen Baumbestände als Folge von Sturm und Borkenkäfer. Jedoch sind es nicht nur die privaten Waldbesitzenden sondern auch die Kommunen, also die öffentliche Hand, denen die Einnahmen aus der Verpachtung von Waldflächen zugutekommen können.

Werden sie sich dafür einsetzen, dass intakte Waldflächen nicht für den Bau von Windkraftanlagen zerschnitten und parzelliert werden?

Werden sie sich dafür einsetzen, dass Im Fall von Windenergieanlagen das gesetzliche Bebauungsverbot von intakten Waldflächen bestehen bleibt?

Die beiden Fragen werden aus inhaltlichen Gründen zusammen beantwortet.

Für die Windenergie müssen weitere Flächen ausgewiesen werden, ohne den Wildwuchs der Anfangsjahre zu wiederholen., Mit der aus den Bundesregelungen resultierenden Zwei-Prozent-Vorgabe für Windenergie und der höchstrichterlichen Entscheidung zur Unzulässigkeit des Ausschlusses von Wind im Wald im Nachbarland Thüringen könnten jetzt verstärkt forstliche Nutzflächen als Standorte für Windkraftanlagen In Frage kommen. Hier sollen jedoch keineswegs einfach Bäume für den Klimaschutz fällen, sondern vordringlich durch Sturm und Borkenkäfer entstandenen Kahlflächen genutzt werden.

Werden sie sich für Maßnahmen zur korrekten Information der Bevölkerung über die besondere Bedeutung unserer Wälder für Klimaschutz einsetzen?

Der menschengemachte Klimawandel hat die Widerstandsfähigkeit der Waldes herabgesetzt und zum Waldsterben beigetragen. Aber wir Menschen brauchen und schätzen die Wälder nicht nur als Erholungsraum und Rohstofflieferant, sondern wir wissen auch um die Funktion als CO2-Speicher. Für zahllose Tier- und Pflanzenarten ist der Wald Lebensraum und Rückzugsort. Seine Funktion kann der Wald aber nur erfüllen, wenn er gesund und widerstandsfähig ist

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