
Der Verein führt den Namen Kultur- und Heimatverein Quedlinburg e.V.
und ist seit dem 13. Mai 1992 im Vereinsregister eingetragen.
Zweck des Vereins ist die Förderung des Bürgerengagements für:
- Kunst und Kultur
- Heimatgeschichte
- Saatguttradition
- Natur-, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz
- Astronomie
- Pilzkunde
Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
- Durchführung von Veranstaltungen und Vorträgen
- Ausstellungen
- Diskussionen
- Exkursionen
- Herausgabe von Publikationen.
Stellungnahme/Einwendung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorhaben „Zukunftsprojekt Morgenrot“ - hier zum Entwurfs- und Beteiligungsbeschluss des Stadtrates der Welterbestadt Quedlinburg zum Bebauungsplan Nr. 74 „Zukunftsprojekt Morgenrot“ vom 16. 4. 26 .
Ein wesentlicher Bestandteil des Beteiligungsbeschlusses ist der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag “Zukunftsprojekt Morgenrot – Energiepark”, incl. Kartierberichte zu Avifauna, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien und Biotope.
Die Mitglieder der IG Ornithologie und Naturschutz im Kultur- und Heimatverein Quedlinburg e. V. haben sich insbesondere mit diesem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zum „Zukunftsprojekt Morgenrot- Energiepark“ beschäftigt. Zu diesem Fachbeitrag erheben wir nachfolgende Einwendungen, die in der Sache für den gesamten Entwurfs- und Beteiligungsbeschluß gelten.
Stellungnahme/Einwendung zu den im Artenschutzfachbeitrag “Zukunftsprojekt Morgenrot – Energiepark” bezüglich der zum Kranich mitgeteilten Untersuchungsergebnisse und deren Bewertung durch die Gutachter
Für den Kranich sind folgende Fakten bekannt:
Der Raum Quedlinburg liegt auf einer der zentralen Einflugschneisen für Kraniche, die aus Nord- und Osteuropa (Skandinavien, Baltikum, Polen) in Richtung Südwesten ziehen. Der Stausee Kelbra in der Goldenen Aue ist dabei einer der bedeutendsten Rastplätze in ganz Deutschland.
In der Spitze werden nach öffentlichen Angaben jährlich zwischen 30.000 und 50.000 Kraniche am Stausee Kelbra gezählt. In Rekordjahren oder bei besonderer Wetterlage können zeitgleich bis zu 40.000 Vögel vor Ort rasten.
Da Quedlinburg direkt nördlich des Harzes liegt, fungiert die Region als „Trichter“. Die Vögel ziehen oft entlang der Nordostkante des Harzes oder überqueren ihn an niedrigen Stellen. Nahezu alle Kraniche, die Kelbra ansteuern, überfliegen vorher den Raum Quedlinburg/Halberstadt oder das östliche Harzvorland.
Man geht davon aus, dass ca. 60 % bis 80 % der Kraniche, die später am Stausee Kelbra oder in der Goldenen Aue rasten, vorher den Raum Quedlinburg passiert haben. Das entspricht einer Schätzung von 30.000 bis 40.000 Vögeln, die pro Herbstsaison über das Stadtgebiet oder die unmittelbare Umgebung (Westerhausen bis Ballenstedt) fliegen.
Dies bedeutet, daß in einer zugstarken Woche Ende Oktober an einem einzigen Tag vermutlich 10.000 bis 15.000 Kraniche über das Territorium der Welterbestadt Quedlinburg ziehen.
Aussagen im Gutachten
Die Bedeutung der Nordharzregion und insbesondere der Region Quedlinburg für den jährlichen europäischen Zug der Kraniche bleibt in dem Artenschutzgutachten völlig unbeachtet. Kelbra als wichtiger Zielpunkt in diesem Zuggeschehen wird nicht einmal erwähnt. Gleichermaßen bleibt die Dynamik (die Thermiksuche) der ziehenden Kranichschwärme völlig unberücksichtigt.
Die Gutachter weisen für das Untersuchungsgebiet von 1250 – 1300 ha für den Herbst 2025 für 2 Zähltage (22. und 30 . 10. 2025) insgesamt nur 604 überfliegende Kraniche aus. Sie schlußfolgern, dass keine besondere Bedeutung des Untersuchungsraumes – d. h. der Standorte von 10 Windkraftanlagen—für den Kranich besteht. Die Gutachter ignorieren dabei die gewaltige Diskrepanz zwischen ihren Zahlenwerten und der tatsächlichen Konzentration des Kranichs im Raum Quedlinburg und damit auch im Areal des geplanten Energieparkes. Die Daten der Gutachter wurden an zwei Zähltagen ermittelt. Dies ist für die Ermittlung der Anzahl der in den Raum Quedlinburg einfliegenden Kraniche eine nicht ausreichende Zahl von Beobachtungstagen.
Unsere Forderung
Hier liegt ganz offensichtlich eine Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes vor, die bestehenden Sachverhalte umfassend zu ermitteln. Das Gutachten ist nicht vollständig, es ist deswegen zu überarbeiten. So ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für Zugvögel unumgänglich . Insbesondere sind konkrete Aussagen zur Konfliktvermeidung der anfliegenden Kranichtrupps mit den in die reguläre Flughöhe der Kraniche hineinragenden Windkraftanlagen erforderlich.